Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
RICKMERS Marine Supply
Sitz: Rotterdam, Niederlande
Website: https://noreva-marine-supply.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der RICKMERS Marine Supply („Verkäufer“) und ihren Kunden.
(2) Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bzw. vergleichbarer internationaler Rechtsordnungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren, technischen Daten oder Kataloginhalten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
(3) Als Zahlungswege werden ausschließlich Banküberweisung sowie Kreditkarte und Debitkarte akzeptiert.
(4) Zahlungsdienste von Drittanbietern, insbesondere PayPal oder vergleichbare Online-Zahlungs- und Wallet-Systeme, werden nicht angeboten und sind vollständig ausgeschlossen.
(5) Eine Nutzung solcher Zahlungsdienste ist ausgeschlossen; abweichende Vereinbarungen werden nicht getroffen.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Zahlungsarten besteht nicht.
(7) Kauf auf Rechnung kann ausschließlich nach einer stabilen, bestehenden Geschäftsbeziehung und mindestens sechs (6) vollständig abgeschlossenen Bestellungen gewährt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 4 Lieferung und Logistik
(1) Lieferungen erfolgen national und international vorbehaltlich gesetzlicher, logistischer oder operativer Einschränkungen.
(2) Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Abschluss aller kaufmännischen und operativen Prüfungen.
(3) Regellieferzeiten:
• national (EU): 2 bis 10 Werktage
• international (außerhalb EU): 5 bis 21 Werktage
(4) Versandart, Transportweg und Logistikdienstleister werden durch den Verkäufer nach sachlichen und operativen Erfordernissen bestimmt.
(5) Bestimmte Waren werden ausschließlich über Spedition oder spezialisierte Transportdienstleister versendet, insbesondere:
• Gefahrgut und sicherheitsrelevante Ausrüstung (z. B. Rettungsinseln, Leuchtfackeln)
• Motoren, Aggregate und schwere technische Komponenten
• Sperrige oder volumenintensive Güter
• Maritime, industrielle und offshore-spezifische Ausrüstung
(6) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(7) Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Sendungsverfolgungsdaten besteht nicht. Versand- und Statusinformationen richten sich ausschließlich nach den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Logistikdienstleister und sind nicht Bestandteil der Leistungspflicht des Verkäufers.
§ 5 Zoll, Steuern und Abgaben
(1) Bei internationalen Lieferungen können Zölle, Steuern und sonstige Abgaben anfallen.
(2) Diese trägt ausschließlich der Kunde.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Eine Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; Forderungen gelten im Voraus als abgetreten.
§ 8 Untersuchung und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei verspäteter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Unternehmer.
(2) Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen gelten nicht als Mangel.
§ 10 Rückgabe / RMA
(1) Rücksendungen werden ausschließlich nach vorheriger RMA-Freigabe akzeptiert.
(2) Rücksendungen ohne RMA werden nicht angenommen.
(3) Rücksendungen erfolgen auf Risiko des Kunden.
§ 11 Stornierung und Rückerstattung
(1) Rückerstattungen erfolgen nach vollständiger kaufmännischer und technischer Prüfung.
(2) Bearbeitungsdauer bis zu 21 Werktage nach Abschluss der Prüfung.
§ 12 Haftung
(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn.
§ 13 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Einhaltung geltender Export- und Sanktionsvorschriften.
(2) Belieferung sanktionierter Personen oder Länder ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist für Import- und Exportkonformität verantwortlich.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt entbindet die Parteien von ihren Leistungspflichten.
(2) Dazu zählen insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen und Cyberangriffe.
(3) Dauert die Störung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Alle nicht öffentlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Pflicht gilt für fünf (5) Jahre nach Vertragsende.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.
(2) Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 17 Technische Unterlagen
(1) Alle technischen Dokumente bleiben Eigentum des Rechteinhabers.
(2) Nutzung nur im Rahmen des Vertragszwecks.
§ 18 Datenschutz
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht, insbesondere DSGVO.
§ 19 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
(2) Gerichtsstand ist Rotterdam für Unternehmer.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
